Mensch und zwei Hunde gehen auf einer Wiese spazieren

Das Recht auf Gassi – für alle!

In vermutlich guter Absicht hat die derzeitige Landwirtschaftsministerin strengere Vorgaben für Hundehalter geplant. Ich werde hier nur auf die sogenannte „Gassi-Pflicht“ eingehen – allein diese Sache hat mich schwer ins Grübeln gebracht und vielfältig beschäftigt: Hundehalter sollen ihren Vierbeinern künftig täglich mindestens zweimal für je mindestens eine halbe Stunde (insgesamt eine Stunde) Auslauf im Freien gewähren. Das Ganze ist für Hunde gedacht, die bisher ausschließlich in der Wohnung (ohne Zugang zum Garten) oder im Zwinger lebten. Zitat: „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird.“ Quelle 

Grundsätzlich finde ich die Vorstellung, man könne allzu faule Hundehalter per Gesetz dazu verdonnern, sich mindestens eine Stunde am Tag mit dem Vierbeiner im Freien zu bewegen, irgendwie verlockend. Denn im ersten Moment jubelt das Herz, weil damit theoretisch (!) allen bisher zu kurz gekommenen Hunden endlich zu ihrem Recht verholfen würde. Spaziergänge im Wald für den armen Zwingerhund, der die Welt nur durch Gitterstäbe sieht – Juhu! Runter vom Sofa und raus in die Natur mit dem Schoßhündchen, das zum Pralinenfressen auf dem Paradekissen thront – Yay!
Soweit die Theorie. In der Praxis bedeutet es aber (leider) noch viel mehr als das und eben nicht nur Gutes. Denn das Thema ist äußerst facettenreich.

Spaziergang oder „ins Freie gehen“?

Wer nun dachte, man solle also künftig pro Tag insgesamt eine Stunde mit dem Hund spazieren gehen, der irrt. Es muss kein Spaziergang sein – Auslauf im Garten tut es wohl nach Vorstellung der Gesetzgeber auch. Damit sind dann viele Hunde schon deutlich schlechter bedient: kein Schnüffeln nach neuen Gerüchen am Wegesrand, kein Markieren als Botschaft an Freunde und Feinde, kein neuer Input für die Sinne. Wenn ich mir unsere Hunde so ansehe, ist der Garten schlichtweg sterbenslangweilig: man kennt jeden Grashalm persönlich und wenn nicht gerade der Briefträger oder Nachbars Katze auf der Bildfläche erscheint, liegt man irgendwo im Gebüsch herum und döst. Also auch kein „Auslauf“. Die gammeln da einfach so vor sich hin.

Natürlich kann man einen Garten (auch einen kleinen) zum Abenteuerspielplatz machen und mittels Enrichment dafür sorgen, dass sich hier immer wieder neue Erkundungs-, Spiel- und Spaßmöglichkeiten finden. Aber mal ehrlich: das ist wieder nix für Leute, denen man schon vorschreiben muss, DASS sie sich täglich mit ihrem Hund für 2 x 30 Minuten zu beschäftigen haben. Es ist eine Möglichkeit, die man unter bestimmten Bedingungen nutzen kann, wenn man engagiert für das Wohl des Hundes unter Ausnahmebedingungen sorgen will. Schön für Senior-Hunde und die ersten Tage mit dem neuen Welpen, geeignet auch für Neuankömmlinge aus dem Tierschutz oder vierbeinige Reha-Patienten – aber ganz sicher zu wenig für einen gesunden, mitten im Leben stehenden Hund. 

Dann also doch spazieren gehen – aber richtig!

Nun kommt es natürlich noch darauf an, WIE ich die besagten halben Stunden mit dem Hund spaziere. Geht der Hund an der kurzen/langen Leine oder läuft er frei? Darf er ausgiebig und nach Belieben herumrüsseln? Biete ich unterwegs „Input“ in Form neuer Spazierwege oder tingeln wir jedes Mal dieselbe, altbekannte Runde? Tobt er mit den Hundekumpels im Park oder latscht er unbeachtet am Kinderwagen nebenher? Widme ich mich in dieser Zeit ausschließlich meinem Hund oder habe ich das Handy vor der Nase bzw. am Ohr? Die Qualität der gemeinsam verbrachten Zeit spielt hier wohl die größte Rolle – vor allem und in erster Linie für den Hund.

Das Schäferhündchen hätte mir zu ihren besten Zeiten einen Vogel gezeigt, wäre ich täglich nur diese vorgeschriebene Zeit mir ihr unterwegs gewesen. Sie wollte laufen, am liebsten stundenlang, denn unter einer Stunde hatte der Spaziergang quasi gerade mal eben begonnen. Da hieß es dann: morgens früher aufstehen, abends auch bei Dunkelheit noch eine ausgiebige Runde drehen. Und die Mittagspausen verbrachte ich nicht mit Nahrungsaufnahme – die waren dem Spaziergang mit dem Hund gewidmet. Zeit schinden konnte ich lediglich durch intensive Apportier- und Sucharbeit oder eine stramme Runde mit dem Fahrrad.
Das war allerdings zu einer Zeit, als sie noch jung, gesund und fit war…

Wenn die halbe Stunde Gassi zu viel ist.

Und da sind wir auch schon bei der Kehrseite der Medaille: jeden Tag zweimal eine halbe Stunde Gassi kann für manche Hunde schlicht zu viel sein. Einem 8-wöchigen Welpen zweimal täglich eine halbe Stunde „Auslauf“ zuzumuten ist einfach falsch. Der Angsthund aus dem Tierschutz ist in der ersten Zeit bereits überfordert, wenn er das Haus selbst nur zum Pipi-Machen verlassen soll (das trifft übrigens auch rund um Silvester auf etliche Hunde zu). Der herzkranke Senior KANN womöglich nicht mehr die geforderte halbe Stunde am Stück laufen. Und der soeben am Rücken operierte Hund DARF es für einen längeren Zeitraum gar nicht. In all diesen Fällen ist die Vorgabe von „…insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien…“ nicht machbar oder gar schädlich.

Dann gibt es noch fusselige Spezialfelle: wenn es Bindfäden regnet, muss ich unsere Terriermixin schon recht energisch dazu auffordern, sich wenigstens für ein Pipi in den Garten zu begeben. Dank Regenmantel sind Spaziergänge bei Regenwetter mit ihr zwar möglich – Begeisterung sieht allerdings anders aus… Wenn es nach ihrem Kopf ginge, würde sie solche Tage am liebsten komplett auf dem Sofa verbringen. Soll ich sie also zwingen, zweimal täglich eine verhasste Gassirunde zu drehen? Weil ich es mir mit ihr nicht völlig verderben will, haben wir uns auf einen Schmuddelwetter-Spaziergang am Tag geeinigt, zähneknirschend. Das reicht ihr aber tatsächlich vollkommen aus.

Noch mehr Ausnahmen und Sonderfälle.

Sicher kann eine gesetzliche Regelung nicht auf jeden einzelnen Hund und Halter angepasst oder mit Ausnahmeregelungen versehen werden. Von Ausnahmesituationen einmal ganz abgesehen. Aber die pauschale Ansage zur Pflicht von „mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien“ hat definitiv ihre Tücken. Wenn ich so richtig krank im Bett liege, lasse ich die Hunde zwar mehrmals täglich in den Garten, damit sie sich ausleeren können – von „einer Stunde Auslauf“ kann hier aber nicht die Rede sein. Die erledigen ihre Geschäfte und kommen dann direkt wieder ins Haus. Und – oh Wunder! – das macht ihnen für ein bis zwei Tage gar nichts aus.

Im umgekehrten Fall (der Vierbeiner ist krank) zwinge ich meinem Hund natürlich genauso wenig zwei Spaziergänge von vorgegebener Dauer auf; er darf sich in Ruhe erholen. Und auch die Psyche benötigt bisweilen Pause: habe ich mit dem Cattle ein zweitägiges Seminar besucht, dann BRAUCHT der im Anschluss mindestens einen Tag Auszeit von allem, um die vielen neuen Eindrücken zu verarbeiten. Er verschläft dann tatsächlich den ganzen nächsten Tag und dabei werde ich ihn sicher nicht stören. Dasselbe gilt für Hunde, die einen anstrengenden Arbeitseinsatz hatten: selbst der Rettungshund wird nach stundenlanger Suche froh über eine Pause am folgenden Tag sein und vermutlich dankend auf zwei gesetzlich angeordnete Gassirunden verzichten (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Rettet die Gassi-Pflicht das Wohl der Hunde?

Nun stelle ich mir also durchaus die Frage: Kann eine „Gassi-Pflicht“ mit behördlich verordneter Dauer überhaupt etwas Sinnvolles bewirken? In bald 30 Jahren Hundehaltung und der Berufspraxis habe ich viel über die Bedürfnisse von Hunden (und nicht nur die meiner eigenen) gelernt. Das Wichtigste: jeder von ihnen hat ganz unterschiedliche Ansprüche. Die versuche ich, nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen – durchaus auf meine Kosten. Das schließt Extra-Aufwand genauso ein, wie Verzicht. Und dann kommt „der Staat“ und will mir vorschreiben, wie oft und wie lange ich mit meinem Hund unterwegs zu sein habe?

Tja. So wird es den meisten verantwortungsbewussten Hundehaltern wohl gehen. Aber auf die zielt diese geplante Regelung eben nicht ab. Bleibt die spannende Frage: Wird es den Hunden nutzen, für die das neue Gesetz gedacht ist? Ohne Kontrollmöglichkeiten und empfindliche Strafen bei Verstoß wird sich bei den Leuten, die ihre Hunde wissentlich vernachlässigen, wohl kaum etwas ändern. Nett gemeint ist folgender Satz aus o.g. Quelle: „Der richtige Umgang mit Haustieren, das Wissen darum, ist wichtig.“. Doch diejenigen, die ihren Hunden bisher tatsächlich aus Unwissenheit eine Stunde Auslauf am Tag vorenthalten haben, dürften hier in der Minderheit sein.

Wissen ist Macht – aber nicht alles.

Ob sich das Problem durch einen Hundeführerschein lösen ließe? Wenn wirklich nur fehlendes Wissen der Grund für unzureichende Haltungsbedingungen wäre: vermutlich ja. Es soll bekanntlich Menschen geben, die sich über die Ausstattung ihres Neuwagens mehr Gedanken machen, als vor dem Kauf eines Hundes. Hier könnte der Hundeführerschein als Hürde vor der Anschaffung sinnvoll sein. Aber ein Mangel an Empathie – und die ist einfach unverzichtbar, wenn es um Lebewesen geht – kann damit nicht ausgeglichen werden. Doch genau daran fehlt es den Hundehaltern, auf welche die Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung abzielt, ganz offensichtlich.

Letztlich bleibt es dabei: Es ist eine nette Idee, per Gesetz dafür sorgen zu wollen, dass Hunde bessere Haltungsbedingungen erfahren. Aber leider ist es nicht mehr als das und an der Sinnhaftigkeit dieser Idee habe ich jede Menge und durchaus begründete Zweifel. Doch genug des Kopfzerbrechens – gehen wir lieber Gassi. Ganz ohne Pflicht, freiwillig und vor allem: mit Spaß!